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Die Wirkungsverantwortung des Arbeitsagogen in der Arbeitsagogik in der Agogik oder Arbeitsagogin

Die Wirkungsverantwortung des Arbeitsagogen oder der Arbeitsagogin
in der Arbeitsagogik, in der Agogik.
Die tägliche Arbeit im Kernauftrag, dem sogenannten Dual- und Kernauftrag mit dem agogischen Produktionsauftrag und dem agogischen Sozialauftrag © 2015 Dario Togni Wetzel. Sie kann auf allen Ebenen (Führung und Ausführung) Ressourcen sparend sein, wenn human, einfühlsam, mitfühlend, verständnisvoll und sehr teilnahmsvoll mit Menschen und für Menschen im arbeitsagogischen Sozialauftrag gearbeitet wird. Die Wissenschaft hat dafür einen Sammelbegriff– empathisch!

Handeln Sie nur oder wirken Sie schon?
Man darf die Menschen nicht als Objekt beurteilen, sondern als Subjekt wahrnehmen können,
wenn Sie als Menschen wirken wollen. - RK

Um empathisch zu wirken, reicht der Gedanke und das Handeln «Ich habe Verständnis für dich» oder «Ich finde dich sympathisch» nicht aus. Die Empathie muss vom gegenüber auch mit Authentizität wahrgenommen werden und nicht, das bestehende «Normen» durchgedrückt werden sollen. Es soll bemerkt werden, dass es um den Menschen geht und nicht nur um Erfüllung von Normen der Systemstarrheit «Das haben wir immer so gemacht» oder «Das wahr schon immer so».

Um mit beeinträchtigen Menschen zu arbeiten, ist ein Feingefühl für das Detail, eine hohe Wertschätzung mit Empowerment und eine innere positive Haltung mit Zuversicht, der ideale Begleiter, was den verinnerlichten Glauben des Klienten an Recovery nachweislich unterstützt.

Einfach Mut haben für Neues und Veränderungen zeigen gehört zur Wirkungsverantwortung des Arbeitsagogen der Arbeitsagogin. Der AA sollte diese Eigenschaft authentisch vorleben, auch wenn seine Beliebtheit, nicht immer auf nährbaren Boden stösst. Schliesslich ist jeder Mensch, wie immer er uns begegnet, individuell und situativ.

Wirkungsverantwortung ist das vorleben als Vorbild, unter anderem auch mit der eigenen Haltung. In der Gruppe bei der Arbeit entfalten sich gemeinsam Potenziale. Dass in dem man die Klientel unterstützt und es zulässt, dass auch sie unterstützen dürfen. Man kann überzeugt sein, dass du und ich, nur innerhalb einer Gemeinschaft in der Lage sind, die in uns angelegten Potenziale, im persönlichen und entsprechenden Flow, zum wir zu entfalten. In einer Arbeitsgemeinschaft, in der wir uns geborgen, sicher und zugehörig fühlen. Wir erleben uns und erfahren damit gemeinsam positiv, Intimität – Macht und Einfluss und das menschliche Bedürfnis der Zugehörigkeit.

Das kann eine zukunftsgerichtete, funktionierende und wünschenswerte Art der Inklusion, in der Arbeitswelt von heute und nicht erst von morgen sein. Man wird gemeinsam getragen, die psychologischen Grundbedürfnisse, vom positiven Sein und Sinn zu erfüllen und nicht mit negativer Macht und dem damit verbundenen Geld zu befriedigen.

Zwei meiner Beispiele:
Wir leben in einer momentaner westlichen Zeitschlaufe, in der fast alles über Leistung und Geld definiert wird. Als Arbeitsagoge arbeite ich mit dem Medium Arbeit vorwiegend als Beobachter. Was ist denn die volle Arbeitsleistung erbringen?

Beim gesunden Menschen kann Leistung mit dieser Leistungsformel angenommen werden.

Beim beeinträchtigten Menschen benötigt man eine andere Leistungsformel und ein Diagramm des Unterstützungsbedarfs, was wiederum in der Wirkungsverantwortung des Arbeitsagogen oder der Arbeitsagogin ist.

Meine persönliche arbeitsagogische Schlussfolgerung und Erkenntnis bei Wirkungsverantwortung lautet:
Bei Menschen mit einer Beeinträchtigung ist für die wirtschaftlich geforderte Leistungserbringung, einzig, dass wollen und/oder das können beeinträchtigt. Lasse ich sie dürfen, mit der benötigten individuellen Unterstützung und den benötigten situativen Massnahmen, bilden sich menschlich gefühlte Synergien = Inklusion. Damit wird auch die von der Schweiz unterzeichnete UN Konvention sichtbar. Egal, ob im sogenannten 1. Arbeitsmarkt oder im ergänzendem geschützten Bereich im 2. Arbeitsmarkt.