inKlusion Coaching – Handlungskompetenz – Handlungsbereich
Chancengleichheit für alle!
Berufsausbildung und Arbeit mit einer Assistenz – einem Job-Coaching als Unterstützung, für eine inklusive Gesellschaft. Es wäre mir eine besondere Ehre, dich auf deinem Weg zu begleiten. Ich als Job-Coach und Arbeitsassistenz kann dir dabei behilflich sein, deinen unterstützten und unterstützenden Arbeitsplatz, ausserhalb einer Institution – Werkstatt, bei einem Arbeitgeber zu suchen und zu finden.
Mit deinen vorhandenen praktischen, beruflichen Handlungskompetenzen (Ressourcen) arbeiten und damit ein – mittendrin und auch dabei ermöglichen. Die Hauptziele von mir als Job Coach sind, Menschen mit Unterstützungsbedarf beim Erlernen von schwierig zu meisternden Situationen zu unterstützen sowie dabei zu fördern, auf Ihre eigenen Stärken zu vertrauen.
Ich richte meine Unterstützung und deren Begleitung an den Bedürfnissen der Menschen mit Unterstützungsbedarf und dem Bedarf der Arbeitgeber aus. Ich arbeite im eventuellen Spannungsfeld oder im eventuellen Auftragsspagat und als Bindeglied zwischen beiden beteiligten.
Durch diese zielgerichtete Unterstützung und Begleitung soll ermöglicht werden, dass sich die zu unterstützende Person im allgemeinen Arbeitsmarkt so autonom wie möglich bewegen kann. Gleichzeitig wird auf die Anliegen der Arbeitgebenden eingegangen, um gemeinsam eine bestmögliche Lösung zu finden.
Chancengleichheit für IV-Bezüger:in!
Wussten Sie als IV-Bezüger:in, Sie als IV-Rentner:in, dass Sie im lohnrelevanten Arbeitsmarkt arbeiten gehen können und dürfen, ohne dass Ihnen die IV-Rente gekürzt oder die IV-Rente weggenommen wird?
Sie suchen eine Anstellung im wirtschaftlichen und allgemeinen Arbeitsmarkt? Wir helfen Ihnen dabei und es kostet Sie gar nichts, nur Ihre persönliche Wertschätzung. Einzige Bedingungen; Sie gehen täglich und regelmässig, wie die normalen Gesunden in einem Unternehmen Ihrer Wahl, an eine Arbeitsstelle, die Ihnen Freude macht, so nah wie möglich an Ihrem Wohnort, so autonom wie möglich, mit einem Arbeitsvertrag arbeiten.
inKlusion Coaching unterstützt auch Menschen aus einer Invaliden-Werkstatt, aus einer Institution herauszukommen und inKlusion Coaching unterstützt auch Menschen mit einer IV-Rente, die momentan gar nicht arbeiten, dies aber sehr gerne möchten.
inKlusion – Job Coaching begleitet IV-Rentnerinnen und IV-Rentner, mit Unterstützungsbedarf, auf ihrem Weg. Mitenand – mitschaffe – miteinander – mittendrin und auch dabei.
Chancengleichheit für Arbeitsinklusion Coaching!
Arbeitsinklusion bedeutet, in einer inklusiven Gesellschaft aktiv teilzuhaben. Teilhabe ist mehr als blosses Interesse, sondern erfordert Aufrichtigkeit und eine innere Haltung, die sich im Verhalten zeigt.
Unsere Unterstützung basiert auf Wertschätzung, Kongruenz, Akzeptanz, Authentizität und Entschlossenheit. Wir glauben an die einzigartigen Ressourcen jedes Menschen und fördern deren Anerkennung und Entfaltung.
Unsere Begleitung zeichnet sich durch Verständnis, Reflexion, Vertrauensförderung, Bedürfnisorientierung und Bedarfsorientierung aus. Wir hören aufmerksam zu, nehmen individuelle Bedürfnisse ernst und schaffen eine vertrauensvolle Basis.
Unser Einsatz ist unermüdlich, engagiert und fokussiert auf die gemeinsamen Ziele. Unsere Beteiligung ist aktiv, fortschrittlich und ermutigend.
Wir unterstützen Menschen dabei, ihre Komfortzone zu verlassen, jedoch stets selbstbestimmt.
Unsere Beratung ist authentisch und individuell angepasst, ohne Standardlösungen.
Unser Vertrauen ist anbietend, stützend und schafft eine gemeinsame Neugier für den Weg in die Zukunft.
Unser Support ist hilfreich, bereichernd und spielt eine entscheidende Rolle auf dem Weg zum Erfolg.
Wir bieten Rat, Anleitung und motivieren dazu, Herausforderungen anzugehen.
Unsere Förderung ist inspirierend und essenziell für persönliches Wachstum.
Insgesamt glauben wir an den Erfolg durch eine vertrauensvolle Beziehung, geprägt von Wertschätzung, Transparenz und Authentizität. Durch professionelle Unterstützung schaffen wir eine Atmosphäre, in der Menschen ihre Potenziale entdecken und entfalten können, um ihre Ziele zu erreichen. Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch die Fähigkeit hat, seine Träume zu verwirklichen, und freuen uns darauf, diese Reise gemeinsam anzutreten.
Chancengleichheit für erstmalige, unterstützte berufliche Ausbildung gemäss Invalidenversicherungsgesetz!
Bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung ist das Ziel, den versicherten Personen nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit und getroffener Berufswahl einen Berufsabschluss zu erreichen, der ihren Fähigkeiten entspricht und wenn immer möglich im ersten Arbeitsmarkt und nach BBG absolviert wird.
Ausbildungen im (teil-)geschützten Rahmen und ausserhalb des BBG sind möglich. Begünstigte Versicherte Personen, die ihre Berufswahl getroffen haben, die grundsätzlich bis jetzt nicht erwerbstätig waren und denen infolge Invalidität bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung in wesentlichem Umfang zusätzliche Kosten entstehen.
Dauer gemäss der Ausbildungsart, unter Berücksichtigung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Ausbildungsdauer und ihrem wirtschaftlichen Erfolg.
Was übernimmt die Invalidenversicherung IV:
Kosten gemäss Leistungsvereinbarung, wenn die Ausbildung in einer Institution stattfindet. Invaliditätsbedingte tatsächliche Mehrkosten; die üblichen Kosten für eine erste Ausbildung sind durch die versicherte Person zu tragen. Entschädigung an den Arbeitgeber, wenn die Massnahme im ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet wird und dem Arbeitgeber bei der Betreuung der versicherten Person ein Mehraufwand entsteht. Coaching-Leistungen als Spezialfall von Beratung und Begleitung, gemäss Coaching-Vereinbarung, aber nicht kumulierbar mit der Entschädigung an den Arbeitgeber.
Der gesundheitsbedingte Mehrbedarf bei der Berufsausbildung bezieht sich auf zusätzliche Kosten oder Unterstützung, die einem Auszubildenden gewährt werden können, wenn er aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderungen während seiner Ausbildung besondere Bedürfnisse hat. Dieser Mehrbedarf zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gleiche Chancen im Bildungssystem haben und erfolgreich ihre Ausbildung abschliessen können.
Je nach Land und Rechtssystem können die Regelungen und Bedingungen für den gesundheitsbedingten Mehrbedarf variieren. In vielen Ländern gibt es jedoch Gesetze und Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen angemessene Unterstützung erhalten.
Dies kann finanzielle Unterstützung für zusätzliche Kosten wie medizinische Versorgung, spezielle Ausrüstung oder technische Hilfsmittel umfassen. Es kann auch die Bereitstellung von besonderen Unterrichtsmaterialien, verlängerten Prüfungszeiten oder anderen Formen der Anpassung umfassen, um sicherzustellen, dass der Auszubildende die gleichen Chancen hat wie seine Mitschüler ohne Behinderungen.
In vielen Fällen müssen Auszubildende oder ihre Eltern nachweisen, dass eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt und der zusätzliche Bedarf aufgrund dieser Einschränkung besteht. Dies kann durch ärztliche Gutachten oder andere medizinische Nachweise erfolgen.
Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze und Richtlinien in Ihrem Land oder Ihrer Region zu überprüfen, um genaue Informationen darüber zu erhalten, wie der gesundheitsbedingte Mehrbedarf bei der Berufsausbildung geregelt ist. Oftmals arbeiten Bildungsbehörden, soziale Dienste oder spezialisierte Organisationen mit Menschen mit Behinderungen zusammen, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse erfüllt werden und sie gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Berufsausbildung haben.
